Allgemeine Informationen
Gesetzlich krankenversicherte Patienten
Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, benötigen für die Untersuchung an der Augenklinik des UK Aachen einen Mitbehandlungsschein oder einen Einweisungsschein des niedergelassenen Augenarztes. Wir dürfen gesetzlich versicherte Patienten nur dann ohne eine Überweisung des niedergelassenen Augenarztes behandlen, wenn Gefahr für das Auge droht, also in einer echten Notfallsituation.
Wenn Sie eine Überweisung haben, melden Sie sich bitte bei der Leitstelle der Augenambulanz an und bitten dort um einen Termin: Telefon: +49 (0)241 8088413. Sie finden die Augenambulanz über den Aufzug oder die Treppe B3.
Denken Sie daran, dass oft eine Reihe von Sepzialuntersuchungen erforderlich sind, die Zeit kosten. Bringen Sie daher Geduld und am besten etwas zu Essen und Trinken mit, da man doch mit mehreren Stunden Untersuchungsdauer rechnen muss. Denken Sie auch daran, dass Sie nach der Untersuchung nicht mehr fahrtüchtig sind. Aufgrund der Begrenzung abrechenbarer Überweisungsscheine entstehen gelegentlich längere Wartezeiten auf einen Termin.
Thema Praxisgebühr
Die Änderungen im Gesundheitssystem betreffen natürlich auch die Universitätskliniken und unsere Patienten. Das Stichwort Praxisgebühr hat bei vielen Versicherten zu großer Unruhe und Verunsicherung geführt. Überweist Sie ihr Augenarzt zu uns, wird natürlich keine Praxisgebühr erhoben. Liegt aber keine Überweisung vor, sind wir verpflichtet, von den gesetzlich versicherten Patienten die Praxisgebühr zu erheben.
Privat krankenversicherte Patienten
Privat krankenversicherte Patienten können sich auch ohne Überweisung des niedergelassenen Augenarztes bei uns untersuchen und behandeln lassen. Sie sollten sich dazu telefonisch bei dem jeweiligen für ihr Problem spezialisierten Oberarzt oder beim Klinikdirektor einen Termin geben lassen. Berücksichtigen Sie bitte, das auch für privat versicherte Patienten gelegentlich längere Warte- und Untersuchungszeiten entstehen, was mit der Verfügbarkeit bestimmter Ressourcen zusammenhängt.
Spezielle Zusatzuntersuchungen
In manchen Fällen sind zusätzliche Spezialuntersuchungen erforderlich oder die Hinzuziehung weiterer Spezialisten. In solchen Fällen kann die Behandlung manchmal nicht am gleichen Tag abgeschlossen werden. Es ist dann u.U. erforderlich, nochmal zu einem weiteren Termin ins Haus zu kommen.
